Bei der Gestaltung eines Spielplatzes sind viele verschiedene Aspekte zu beachten. Der Spielplatz muss ein deutlich abgetrennter Raum sein und die Flächen müssen klar erkennbar sein, bestenfalls sind die Ein- und Ausgänge von dem umherliegenden Verkehr abgegrenzt. Ein barrierefreier Zugang ist Pflicht. Neben den Anforderungen an die Geräte für eine sichere Nutzung ist eine generelle Pflege und Wartung des Platzes notwendig. Es dürfen keine Giftpflanzen vorhanden sein. Mögliche Ballspielbereiche müssen mit mindestens 4m hohen Ballfangzäunen umgeben sein.
Je nach örtlicher Lage des Spielplatzes sind verschiedene Voraussetzungen zu beachten. Beispielsweise hat ein Spielplatz auf einem Schulgelände eine völlig andere Nutzergruppe und Frequentierung als öffentlich zugängliche Spielplätze. Auf dieser Grundlage müssen die Spielplatzgeräte und die Nutzfläche geplant werden.
Von den Spielplatzgeräten darf keine nicht erkennbare Gefahr für die Nutzenden ausgehen. Die genauen Anforderungen sind in der Norm DIN EN 1176 festgehalten.
Generell gibt es einige sicherheitstechnische Anforderungen an Spielplatzgeräte. Die Geräte müssen durch ein Fundament eine konstruktive Festigkeit aufweisen und standsicher sein. Die Fundamente müssen durch Sand oder ähnliche Materialien geschützt werden, sodass niemand darauf stürzen kann. Es ist enorm wichtig, dass der Einbau sachgerecht erfolgt, da ansonsten die Bauteile bspw. verrotten können. Spielplatzgeräte haben oftmals erhöhte Podeste oder Rampen. Hier müssen Geländer, Handläufe und Brüstungen als Schutz und Absturzsicherung angebracht werden. Es ist darauf zu achten, dass Öffnungen nicht breiter als 50 cm sein dürfen. Je nach Höhe des Podests richtet sich die Höhe des Geländers/der Brüstung. Bei vollständig umschlossene Öffnungen, teilweise umschlossenen Öffnungen (auch V-förmige Öffnungen) ist darauf zu achten, dass diese keine Fangstellen für den Kopf und Hals entstehen, damit ein strangulieren und andere Verletzungen ausgeschlossen werden. Öffnungen dürfen nur kleiner als 8,9 cm oder größer als 23 cm sein. Auch Fangstellen für den Körper durch z.B. abgehängte Teile können gefährlich werden. Die Geräte dürfen keine Möglichkeit bieten, dass Nutzende sich mit ihrem Körper fangen oder quetschen können. Weiter müssen auch Fangstellen für Finger, Fuß und Bein sowie Kleidung und Haare vermieden werden. Hierzu sind kleine Öffnungen von 8-25mm, Stolperfallen und Spalten oder Lücken, in denen man mit Kleidung oder Schals hängen bleiben könnte zu meiden.
Die freie Fallhöhe bei Spielplatzgeräten darf 3 m nicht überschreiten. Nach dieser freien Fallhöhe richtet sich auch die Auswahl des Untergrunds.
Um einen sicheren Griff zu gewährleisten, müssen jegliche Griffe splitter- und spaltfrei sein. Zudem sollten Griffe quadratisch, rund oder oval sein und das Querschnittsmaß muss zwischen 16mm und 45mm liegen. Generell gelten für alle Teile der Spielplatzgeräte, dass diese nicht scharfkantig und splitterfrei sein sollten. Zudem müssen alle Schrauben und Muttern abgedeckt bzw. nicht freistehend sein. Quetschstellen sind ebenfalls zu verhindern. Die verwendeten Materialien sollten langlebig, giftfrei und gegen Witterungseinflüsse geschützt sein.
Wichtig ist, dass die Geräte zu Hilfeleistungen jederzeit auch von Erwachsenen betreten werden können und eine Zugänglichkeit geschaffen wird. Es muss verschiedene Auswege aus dem Gerät geben in einem Notfall und die Teile dürfen nicht verschließbar sein.
Angaben zur Betriebssicherheit, Installation, Inspektion und Wartung muss jeder Geräte-Hersteller zur Verfügung stellen und diese Angaben in sichtbarer Position am Gerät zur Verfügung stellen.
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