Der Fallraum eines Spielplatzgerätes muss jederzeit frei von Hindernissen oder Gegenständen sein, auf die man beim Fallen auftreffen kann. Die freie Fallhöhe eines Gerätes darf bei maximal 3 m liegen. Aus der Fallhöhe bestimmt sich der Fallraum. Bei einer freien Fallhöhe von 1,50m ist ein Fallraum mit einer Ausdehnung von mindestens 1,50 m vorzusehen. Generell lässt sich der Fallraum berechnen, indem man 2/3 der freien Fallhöhe + 0,5 rechnet.
Die Fallhöhe entscheidet auch darüber, was für eine Art Bodenbelag für den Spielplatz gewählt werden muss.
Materialien wie Holzschnitzel, Rindenmulch, gewaschener Sand, gewaschener Kies und synthetischer Fallschutz (z.B. Fallschutzplatten) bieten ausreichende stoßdämpfende Eigenschaften zur Nutzung auf Spielplätzen. Dabei sollten die Schichten des Bodenmaterials mindestens 30-40 cm betragen.
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