Fallschutz und Bodenbeschaffenheit

Fallschutz und Bodenbeschaffenheit

Der Fallraum eines Spielplatzgerätes muss jederzeit frei von Hindernissen oder Gegenständen sein, auf die man beim Fallen auftreffen kann. Die freie Fallhöhe eines Gerätes darf bei maximal 3 m liegen. Aus der Fallhöhe bestimmt sich der Fallraum. Bei einer freien Fallhöhe von 1,50m ist ein Fallraum mit einer Ausdehnung von mindestens 1,50 m vorzusehen. Generell lässt sich der Fallraum berechnen, indem man 2/3 der freien Fallhöhe + 0,5 rechnet.


Die Fallhöhe entscheidet auch darüber, was für eine Art Bodenbelag für den Spielplatz gewählt werden muss.

  • Fallhöhe unter 0,6 m: Bis zu dieser Fallhöhe sind theoretisch alle Böden erlaubt, jedoch sind viele nicht empfehlenswert für die gewählten Aktivitäten.
  • Fallhöhe bis 1 m: Hier ist Oberboden (Naturboden) zulässig.
  • Fallhöhe ab 1 m: Ab dieser Höhe wird Boden aus stoßdämpfenden Materialien benötigt.
  • Fallhöhe bis 1,5 m: Bis zu 1,5 m kann Rasen verwendet werden, jedoch dürfen Witterungsbedingungen wie Frost die stoßdämpfenden Eigenschaften nicht beeinflussen, weswegen Rasen nur für eine Fallhöhe bis 1 m sinnvoll ist.


Materialien wie Holzschnitzel, Rindenmulch, gewaschener Sand, gewaschener Kies und synthetischer Fallschutz (z.B. Fallschutzplatten) bieten ausreichende stoßdämpfende Eigenschaften zur Nutzung auf Spielplätzen. Dabei sollten die Schichten des Bodenmaterials mindestens 30-40 cm betragen.

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