Sollen Außensportanlagen auch für Wettkämpfe genutzt werden, müssen die Anforderungen der entsprechenden Sportfachverbände berücksichtigt werden. Das kann sich auf Sportfeldgröße, passende Linierungen, erforderliche Sicherheitsabstände und entsprechende Ausrüstung mit Sportgeräten beziehen.
Ballsportanlagen:
- Basketball: Hier wird zwischen Basketball und Streetbasketball unterschieden. Es gelten die Anforderungen wie für Basketball in der Sporthalle. Zwischen dem Spielbrett und dem nächsten Gerät/Hindernis muss immer der erforderliche Freiraum eingehalten werden.
- Fußball:
Die Spielfeldgröße kann angepasst werden, jedoch müssen die Sicherheitsabstände immer eingehalten werden. Die Tore müssen jederzeit fest verankert und gegen Umkippen gesichert sein. Bei dieser Sportart muss gesondert überlegt werden, ob ein Ballfangzaun benötigt wird und wie hoch dieser sein muss. Ansonsten gelten gleiche Sicherheitsanforderungen wie beim Fußball in der Sporthalle.
- Volleyball: Hier gelten ebenfalls die gleichen Vorschriften wie für Volleyball in der Halle. Es ist besonders darauf zu achten, ob Wettkampfsport auf der Außensportanlage ausgeführt werden soll, da es hier im Volleyball verschiedene Vorgaben für verschiedene Altersklassen gibt. Auch bei Beachvolleyball können die Maße, Abstände und Zonen abweichen.
Kleinspielfelder: Für Kleinspielfelder gelten prinzipiell die gleichen Voraussetzungen wie für andere Sportflächen. Hier ist vor allem die Wahl der Spielfeldgröße entscheidend. Häufig werden 22 m x 44 m inkl. der Sicherheitsabstände gewählt, da auf dieser Fläche eine Vielzahl an Sportarten ausgeübt werden kann bzw. das Feld durch Markierungen ggf. auch noch verkleinert werden kann.
Beachanlagen:
Neben Beachvolleyball können viele weitere Sportarten wie Beachhandball oder Beachrugby auf Beachanlagen ausgeübt werden. Es werden zwei verschiedene Standardgrößen für Beachanlagen empfohlen: 15x 30m und 30 x45 m. Andere Größen sind bei Beachtung der Sicherheitsabstände ebenfalls möglich. Der Sand sollte mindestens 40 cm tief sein und die Fundamente müssen mit mindestens 30cm Sand überdeckt sein. Der Sand sollte möglichst staubfrei und locker sein. Die Anlage sollte eine Randeinfassung haben und alle Pfosten o.ä. müssen mit einer Abpolsterung ausgestattet sein. Mögliche Spielfeldmarkierungen aus Bändern müssen ohne scharfe Kanten und fest im Sand befestigt sein. Vor jeder Benutzung muss die Anlage auf Verunreinigungen, vor allem auf Tierkot und Glasscherben oder andere Spitze Gegenstände, überprüft werden.
Kugelstoß- und Wurfanlagen: Für diese Anlangen gibt es je nach genauer Sportart (Kugelstoßen, Hammer-, Dikus- und Speerwerfen) verschiedene Voraussetzungen der Sportfachverbände. Hier sind Sicherheitsabstände enorm wichtig und der Wurfsektor muss bei Ausführung unbedingt frei sein bis das Gerät gelandet ist. Außerdem müssen die Geräte mängelfrei sein und dürfen nur für die tatsächlich vorgesehene Nutzung verwendet werden.
- Kugelstoßanlage: Die Anlage besteht zum einen aus einem Stoßkreis, welcher aus einem festen rutschhemmenden Material bestehen und 2cm tiefer gelegt sein muss. Außerdem sollte der Durchmesser ca. 213,5 cm betragen und ein Stoßbalken von 10cm auf dem Kreis angebracht sein. Der Stoßsektor sollte einen Bodenbelag haben, auf welchem das Gerät einen Abdruck hinterlassen kann und mindestens 25m lang mit einer Öffnung von 40° sein.
- Speerwurf- und Schlagballweitwurfanlage: Die Anlaufbahn einer solchen Anlage sollte mindestens 36,5 m lang und 4 m breit sein. Der Abwurfbogen ist dauerhaft zu kennzeichnen. Der Sektor muss aus Material bestehen, welcher einen Abdruck oder Einstich hinterlässt, sollte einen Öffnungswinkel von 29° haben und mindestens 70 m lang und 25 m breit sein.
- Hammer- und Diskuswurf: Der Wurfkreis hat hier die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Kugelstoßanlage. Der Wurfsektor muss die Abdrücke der Geräte aufnehmen, mindestens 70m lang sein und einen Öffnungswinkel von 34,92° haben. Außerdem benötigt die Anlage ein Schutzgitter, welches Außenstehende und den Übenden selbst schützt. An das Gitter prallende Geräte sollten durch die Beschaffenheit nicht zurückspringen.
Laufbahnen:
Klassisch sind Laufbahnen entweder Rundlaufbahnen mit 400m Länge oder Kurzstreckenlaufbahnen mit einer Länge von 120 bzw. 130 m beim Hürdenlauf. Abweichungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Jede Bahn muss mindestens 1,22m breit sein und es ist auf genügend Sicherheitsabstand zu den Seiten und zum Auslaufen zu achten. Der Bodenbelag besteht aus Tennen- oder Kunststoffbelägen (EPDM) und ist regelmäßig zu prüfen und zu pflegen.
Sprunganlagen:
- Weitsprunganlage:
Die Anlaufbahn einer Weitsprunganlage muss mindestens 45 m lang sein und eine Breite von 1,22 m haben. Weiterhin gelten die gleichen Vorschriften wie für Laufbahnen. Der Absprungbalken muss über die gesamte Breite der Anlaufbahn gehen und sollte relativ ebenflächig sein. Vom Absprungbalken bis zur Sprunggrube muss mindestens 1 m Abstand sein. Die Sprunggrube ist mit lockerem erdfeuchten Sand zu füllen und sollte mindestens 9 m lang und 2,75 m breit sein. Zudem sollte die Sprunggrube bodenbündig eingefasst sein und niveaugleich zum Absprungbereich gefüllt werden. Der Sand sollte mindestens 30 cm tief sein.
- Hochsprunganlage:
Bei einer Hochsprunganlage sollte der Anlaufbereich bis zur Matte mindestens 16 m breit und 15 m lang sein. Wichtig ist, dass der Anlauf beidseitig sicher möglich ist. Der Sprungständer bzw. die Sprunglatte muss mindestens 4 m lang sein und aus einem geeigneten Material (z.B. Fiberglas) bestehen. Die Latte muss in einem stufenlos verstellbaren und standsicheren Ständer stehen, welcher meist in einem Abstand von 10 cm zur Hochsprungmatte steht. Die Matte muss bei Wettkämpfen die Maße 6 x 4 x 0,70m haben und sollte speziell gegen Verrutschen gesichert werden. 2 m Abstand um die Matte herum dienen als Sicherheitsabstand.