Brücken: Stege und Brücken werden häufig zur Verbindung verschiedener Spielgeräte genutzt. Es können starre Brücken, Hänge bzw. Wackelbrücken, Kettenstege oder Seil- und Netzbrücke verbaut werden. Dabei sind Fangstellen durch bewegliche Teile zu vermeiden und ggf. Unterstützungen an den Seiten, die beim Überqueren des Geräteteils helfen können.
Bodentrampoline: Bodentrampoline werden auch als "Sprunggeräte" bezeichnet. Sie werden in kleine < 1,44m² (mit mindestens 1,5 m Fallraum) und große > 1,44m² (mit mindestens 2 m Fallraum) Sprunggeräte unterschieden. 3,5 m über den Bodentrampolinen muss ein Freiraum ohne Hindernisse oder andere Spielgeräte sein. Auch der Fallschutz muss mindestens aus einem Oberboden bestehen und ausreichende Dämpfungseigenschaften aufweisen.
Schaukeln: Hier ist es besonders wichtig, dass ein ausreichend großer und gedämpfter Bodenbelag angepasst an die Fallhöhe einen sicheren Fallraum erzeugt. Dieser muss bodenbündig mit der Umgebung abschließen und die Fallräume verschiedener Schaukeln dürfen sich nicht überschneiden. In Ruhestellung sollte der Schaukelsitz mindestens 35-40cm über dem Boden hängen und die Kanten des Sitzes sollten stoßdämpfend und nicht scharfkantig sein. Es muss ausreichend Platz zwischen dem Sitz und Gerüst oder anderen Schaukelsitzen sein. Die Ketten dürfen keine Fangstellen für Finger oder Kleidungsstücke aufweisen. Empfohlen wird eine Schaukel mit Blickrichtung zum restlichen Geschehen des Spielplatzes zu bauen.
Rutschen: Rutschen bieten ein hohe Gefahrenpotential, da sie oftmals nicht in ihrer eigentlichen Funktion genutzt werden. Verschiedene Arten von Rutschen führen zu verschiedenen Sicherheitsanforderungen. Für alle Rutschenarten gilt, dass die generellen sicherheitstechnischen Anforderungen einzuhalten sind. Der Einsitzteil muss mindestens 35 cm lang sein und muss der Breite des Rutschteils entsprechen. Der Seitenschutz des Einsitzteils muss in den Seitenschutzs des Rutschteils ununterbrochen übergehen und die Seitenteile müssen bündig mit den anderen Flächen verbunden sein. Die Neigung der Rutsche darf durchschnittlich 40° nicht überschreiten und die steilste Stelle darf 60° nicht überschreiten. Für ein Kind muss die Rutsche mindestens 700 mm breit sein, für mehrere Kinder mindestens 950 mm. Das Ende der Rutsche darf maximal 20 cm über dem Boden sein und der Auslaufbereich sollte genug freie Fläche bieten. Freistehende, kombinierte und Hangrutschen haben für eine sichere Ausführung weitere Anforderungen entsprechend ihrer Besonderheiten.
Wippen: Bei Wippen gibt es Unterschiede zwischen Einzel- und Gruppengeräten. Außerdem können Sie noch in axiale Wippen, Einpunkt-Wippen, Mehrpunkt-Wippen, Schwingwippen, Schwenk-Wippen oder einachsige Überkopf-Wippen unterteilt werden.
Raumnetze/Kletternetze: Hier ist es wichtig, dass nicht zu viele Kinder das Gerät gleichzeitig nutzen, damit ein Überblick über die Spielsituation jederzeit möglich ist. Ein freie Fall am Mast des Netzes darf nicht möglich sein und die Anforderungen an den Fallschutz und die freie Fallhöhe müssen erfüllt werden. Die Raumnetze dürfen nur ohne Helme oder andere Kleidungsstücke, die sich schnell verfangen können, beklettert werden.
Karussell: Auch bei Karussells gibt es verschiedene Umsetzungsformen bzw. Typen. Drehkreuze, Karussell mit mit drehendem Boden, Drehpilze, bahngeführtes Karussell oder Drehscheibe. Wichtig ist, dass der Freiraum und Fallraum bei Karussells mindestens 2 m und bei Drehscheiben mindestens 3 m beträgt. Die freie Fallhöhe darf maximal 1 m betragen und die Drehgeschwindigkeit höchstens 5m/s. Außerdem müssen Fangstellen ausgeschlossen werden und Oberflächen müssen glatt und frei von Hindernissen sein, sowie alle Teile abgerundet. Wichtig ist auch, dass die maximale Anzahl an zulässigen Nutzern nicht überschritten werden darf.
Reck: Die Standfestigkeit der Anlage ist Grundvoraussetzung für ein sicheres Reck. Mehrere Recks sollten nie rechtwinklig zueinander aufgestellt werden, da sich sonst die Freiräume der Nutzenden zu sehr überschneiden. Zudem muss der Untergrund und Fallschutz an die entsprechende Fallhöhe angepasst werden.
Zu- und Abgänge: Verschiedene Elemente können als Auf- und Abgang zu Spielgeräten genutzt werden. Über den Schwierigkeitsgrad dieses Aufgangs kann reguliert werden, welche Nutzergruppe das Gerät erklimmen kann.
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