Spielplatzgeräte

Spielplatzgeräte

Brücken: Stege und Brücken werden häufig zur Verbindung verschiedener Spielgeräte genutzt. Es können starre Brücken, Hänge bzw. Wackelbrücken, Kettenstege oder Seil- und Netzbrücke verbaut werden. Dabei sind Fangstellen durch bewegliche Teile zu vermeiden und ggf. Unterstützungen an den Seiten, die beim Überqueren des Geräteteils helfen können.


Bodentrampoline: Bodentrampoline werden auch als "Sprunggeräte" bezeichnet. Sie werden in kleine < 1,44m² (mit mindestens 1,5 m Fallraum) und große > 1,44m² (mit mindestens 2 m Fallraum) Sprunggeräte unterschieden. 3,5 m über den Bodentrampolinen muss ein Freiraum ohne Hindernisse oder andere Spielgeräte sein. Auch der Fallschutz muss mindestens aus einem Oberboden bestehen und ausreichende Dämpfungseigenschaften aufweisen.


Schaukeln: Hier ist es besonders wichtig, dass ein ausreichend großer und gedämpfter Bodenbelag angepasst an die Fallhöhe einen sicheren Fallraum erzeugt. Dieser muss bodenbündig mit der Umgebung abschließen und die Fallräume verschiedener Schaukeln dürfen sich nicht überschneiden. In Ruhestellung sollte der Schaukelsitz mindestens 35-40cm über dem Boden hängen und die Kanten des Sitzes sollten stoßdämpfend und nicht scharfkantig sein. Es muss ausreichend Platz zwischen dem Sitz und Gerüst oder anderen Schaukelsitzen sein. Die Ketten dürfen  keine Fangstellen für Finger oder Kleidungsstücke aufweisen. Empfohlen wird eine Schaukel mit Blickrichtung zum restlichen Geschehen des Spielplatzes zu bauen.

  • Nest- oder Korbschaukel: Hier ist besonders darauf zu achten, dass nur so viele Kinder die Schaukel nutzen, wie vom Hersteller vorgesehen. Zudem muss der äußere Ring stehts stoßdämpfend sein und die Schaukel muss eine zweite Vorrichtung gegen Herunterfallen haben. Die Körbe sollte sehr engmaschig sein, damit keine Körperteile darin steckenbleiben können.
  • Kontaktschaukeln: Die Sitze müssen hier so konzipiert werden, dass ein Abspringen in die Mitte des Geräts erschwert wird (z.B. durch einen Reifen als Sitz oder einen Rückhaltebügel).


Rutschen: Rutschen bieten ein hohe Gefahrenpotential, da sie oftmals nicht in ihrer eigentlichen Funktion genutzt werden. Verschiedene Arten von Rutschen führen zu verschiedenen Sicherheitsanforderungen. Für alle Rutschenarten gilt, dass die generellen sicherheitstechnischen Anforderungen einzuhalten sind. Der Einsitzteil muss mindestens 35 cm lang sein und muss der Breite des Rutschteils entsprechen.  Der Seitenschutz des Einsitzteils muss in den Seitenschutzs des Rutschteils ununterbrochen übergehen und die Seitenteile müssen bündig mit den anderen Flächen verbunden sein. Die Neigung der Rutsche darf durchschnittlich 40° nicht überschreiten und die steilste Stelle darf 60° nicht überschreiten. Für ein Kind muss die Rutsche mindestens 700 mm breit sein, für mehrere Kinder mindestens 950 mm. Das Ende der Rutsche darf maximal 20 cm über dem Boden sein und der Auslaufbereich sollte genug freie Fläche bieten. Freistehende, kombinierte und Hangrutschen haben für eine sichere Ausführung weitere Anforderungen entsprechend ihrer Besonderheiten.


Wippen: Bei Wippen gibt es Unterschiede zwischen Einzel- und Gruppengeräten. Außerdem können Sie noch in axiale Wippen, Einpunkt-Wippen, Mehrpunkt-Wippen, Schwingwippen, Schwenk-Wippen oder einachsige Überkopf-Wippen unterteilt werden.

  • Wippschaukel: Die Wippgeschwindigkeit muss entweder über das Traggelenk gedämpft werden oder über Stoßdämpfer am Boden, kurz vor Auftreffen des Balkens auf den Boden. In Ruhestellung darf die Sitzhöhe maximal 1 m betragen und die freie Fallhöhe darf 1,5 m nicht überschreiten. Der Fallraum muss ebenfalls mindestens 1,5 m vorsehen. Es dürfen keine Fang- oder Quetschstellen entstehen und entsprechende Griffe zum Festhalten sind anzubringen. Eine seitliche Abweichung ist bis maximal 14 cm erlaubt.
  • Wippgeräte: Die maximale freie Fallhöhe darf 1 m betragen und die Wippe sollte auf einem stoßdämpfenden Untergrund gelegen sein. Wichtig ist, dass Handgriffe und Fußstützen vorhanden sind, welche keine Augenverletzungen verursachen können und Quetsch- und Klemmstellen vermeiden.


Raumnetze/Kletternetze: Hier ist es wichtig, dass nicht zu viele Kinder das Gerät gleichzeitig nutzen, damit ein Überblick über die Spielsituation jederzeit möglich ist. Ein freie Fall am Mast des Netzes darf nicht möglich sein und die Anforderungen an den Fallschutz und die freie Fallhöhe müssen erfüllt werden. Die Raumnetze dürfen nur ohne Helme oder andere Kleidungsstücke, die sich schnell verfangen können, beklettert werden.


Karussell: Auch bei Karussells gibt es verschiedene Umsetzungsformen bzw. Typen. Drehkreuze, Karussell mit mit drehendem Boden, Drehpilze, bahngeführtes Karussell oder Drehscheibe. Wichtig ist, dass der Freiraum und Fallraum bei Karussells mindestens 2 m und bei Drehscheiben mindestens 3 m beträgt. Die freie Fallhöhe darf maximal 1 m betragen und die Drehgeschwindigkeit höchstens 5m/s. Außerdem müssen Fangstellen ausgeschlossen werden und Oberflächen müssen glatt und frei von Hindernissen sein, sowie alle Teile abgerundet. Wichtig ist auch, dass die maximale Anzahl an zulässigen Nutzern nicht überschritten werden darf.


Reck: Die Standfestigkeit der Anlage ist Grundvoraussetzung für ein sicheres Reck. Mehrere Recks sollten nie rechtwinklig zueinander aufgestellt werden, da sich sonst die Freiräume der Nutzenden zu sehr überschneiden. Zudem muss der Untergrund und Fallschutz an die entsprechende Fallhöhe angepasst werden. 


Zu- und Abgänge: Verschiedene Elemente können als Auf- und Abgang zu Spielgeräten genutzt werden. Über den Schwierigkeitsgrad dieses Aufgangs kann reguliert werden, welche Nutzergruppe das Gerät erklimmen kann.

  • Leitern/Sprossenleitern: Der Abstand zwischen den Sprossen ist gleichmäßig zu halten, damit Fangstellen für den Kopf und Hals ausgeschlossen werden können. Die Sprossen müssen fest und formschlüssig angebracht sein, sodass sie sich nicht drehen oder verschieben lassen. Normal sind Leitern in einem Winkel von 60°-90° aufgestellt. Mindestens 90 mm müssen hinter der Sprosse als Freiraum liegen und ein sicheres Umgreifen durch Handläufe oder Wangen ist zu gewährleisten. 
  • Treppen: Die Stufen von Treppen müssen einheitlich und gleichmäßig gebaut sein, sodass die Öffnungen keine Fangstellen bilden. Außerdem muss eine Treppe über Absturzsicherungen und ein Geländer verfügen, sodass ein Fallschutz besteht. Ist eine Treppe höher als 2 m über dem Boden, müssen Zwischenplattformen eingebaut werden. Der Mindestüberstand der Trittstufe muss 14 cm und die Mindestauftrittstiefe 11 cm betragen.
  • Rampen: Aufgänge bis zu einem Winkel von 38° gelten als Rampe und müssen durch eine Absturzsicherung gesichert werden. Zudem müssen die Oberflächen relativ eben sein und über Vorkehrungen zur Verbesserung des Halts (an den Füßen) haben.
  • Kletterwände: Griffe und Tritte von Kletterwänden müssen aus witterungsbeständigen Materialien bestehen und dürfen, sowie die Platten, keine Fangstellen für Kleidung und Finger haben. Der Fallraum und die Fallhöhe bzw. der Untergrund müssen nach den sicherheitstechnischen Anforderungen ausgelegt sein und die maximale Tritthöhe von 2 m darf nicht überschritten werden.
  • Taue und Seile: Der Durchmesser von Seilen sollte bei 25-45 mm liegen. Es muss ausgeschlossen werden, dass aus einem Seil mit offenem Ende eine Schlinge gebildet werden kann, in welcher Kopf oder Körper sich verfangen könnten. Hierzu sind steife Taue und Seile hilfreich. Der Abstand zu anderen festen Geräteteilen muss mindestens 60 cm betragen und zu beweglichen Geräteteilen 1 cm.
  • Kletter-Rutsch-Stangen: Hier sind alle Anforderungen an das Umfassen von Geländern und den Fallschutz zu beachten. Der Abstand zwischen einer Stange und einer Plattform muss mindestens 35 cm betragen. Zudem dürfen sich keine Gegenstände oder Hindernisse im Fallraum befinden, außer solche, an welchen die Stange befestigt ist.
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