Im Produktsicherheitsgesetz sind Normen für allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen an Sportgeräten und Befestigungen festgelegt. Zusätzlich gibt es Vorschriften der Hersteller zur sicheren Nutzung. Jedes Gerät, welches von einer anerkannten Stelle auf Qualität und Sicherheit geprüft wurde, hat das Zertifizierungszeichen "GS" ( = Geprüfte Sicherheit) angebracht.
Eine jährliche Sicherheitsinspektion durch einen Experten (z.B. Hessische Sportstätten) ist gesetzlich vorgeschrieben. Zudem sollten alle Geräte vor jedem Gebrauch auf Ihre Funktion und auf sichtbare Mängel geprüft werden.
Matten: Unterschiedliche Arten von Matten bieten unterschiedliche Verwendungsweisen. Die Wahl der richtigen Matte ist Grundvoraussetzung für eine sichere Sportausübung. Je nach Verwendungsart müssen Mattenarten mit passender Härte und passender Dämpfung ausgewählt werden. Hier sind Sprunghöhe, Landungsart, Bewegungsaufgabe, persönliche Voraussetzungen der Sporttreibenden uvm. wichtige Faktoren. Da Matten Sportgeräte mit einem hohen Verschleiß sind, ist hier die regelmäßige Prüfung besonders wichtig.
Barren: Spannstufenbarren, Stufenbarren und Barren werden häufig (auch alternativ) genutzt. Hierbei müssen vor jeder Nutzung einige Punkte geprüft werden. Die Holme müssen splitterfrei sein, alle beweglichen Teile festgestellt und es dürfen keine Hebel oder Vorrichtungen in den Bewegungsraum des Nutzers hineinragen. Regelmäßig sind zusätzlich die Stahldrahtseile und Seilendverbindungen zu prüfen. Bei jeder Nutzung ist ein Fallschutz, der die kompletten Füße des Barrens, aber auch genügend umliegende Fläche abdeckt, auszulegen.
Bock und Pferd: Bei diesen beiden Geräten, ist unbedingt auf eine mängelfreie und feste Polsterung zu achten. Zur Befestigung verwendete Materialien dürfen nicht hervorstehen, die Griffe müssen ordentlich befestigt sein und Rollen sowie Höhenverstellbarkeit einwandfrei funktionieren. Die Hebel müssen bei der Nutzung festgestellt sein, was eine ungewollte Höhenänderung verhindert. Zudem müssen alle Hebel und Griffe außerhalb des Freiraums des Benutzers liegen.
Reck: Ein gewissenhafter Aufbau ist hier essentiell, damit sich keine Reckstangen oder andere Teile während der Nutzung lösen.
Ringe: Bei Nichtnutzung sind die Ringe hochgezogen an der Decke zu befestigen. Über eingebaute Seile an der Hallenwand ist die Höhe zu verstellen. Bei Nutzung muss die Anlage in alle Richtungen schwingen können, die Höhenverstellung muss fest arretiert sein und alle Teile, besonders die Griffen und Seile, müssen splitterfrei und unbeschädigt sein. Zudem ist auf eine ausreichende Auslage mit Fallschutz rund um die Ringe zu achten und genügend Abstand zu den Wänden oder weiteren Geräten zu wahren.
Schwebebalken: Auch hier ist ein weitläufiger Fallschutz um den Schwebebalken herum vor Benutzung aufzubauen. Der Balken darf maximal 1,5m hoch sein und die Höhenverstellung muss während der Nutzung vor ungewollter Höhenverstellung geschützt sein. Die Polsterung und der Gleitschutz des Schwebebalkens müssen ebenfalls mängelfrei sein.
Kasten: Ein Sprungkasten muss immer aus zusammengehörigen und in richtiger Reihenfolge angeordneten Teilen bestehen, welche ineinander stabil sind und ausreichend Kippstabilität aufweisen. Die maximale Höhe eines Sprungkastens beträgt 1,1 Meter. Die Polsterung, die Transportrollen und das Holz müssen vor jeder Nutzung auf volle Funktionalität geprüft werden und dürfen keine Löcher, Splitter oder Risse aufweisen.
Turnbänke: Durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten haben Turnbänke einen hohen Verschleiß und es ist besonders wichtig vor jeder Nutzung die Schraubenverbindungen, den Gleitschutz, die Standsicherheit und die Oberfläche bezüglich möglicher Splitter zu prüfen.
Trampolin: Durch die beliebte Nutzung sind Trampoline gesondert zu sichern und auf einwandfreie Funktionalität zu überprüfen. Auch der Auf- und Abbau muss sicher durchgeführt und begleitet werden und das Trampolin ist bis zur Freigabe hochkant zu stellen. Mangelhafte Geräte müssen sofort aus dem Nutzungsbereich entfernt werden. Auf ausreichenden Fallschutz ist zu achten.
Sprungbrett: Je nach Sprungbrett sind die Wurfkraftwerte sehr unterschiedlich. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass ein für die Bewegungsaufgabe und Sporttreibenden passendes Sprungbrett gewählt wird. Zudem ist ein funktionsfähiger Gleitschutz und eine einwandfreie Polsterung zu überprüfen.
Multifunktionsanlagen: Hier werden verschiedenste Kletter- und Spielelemente zu einer Anlage zusammengefasst. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für andere herausfahrbare (und ggf. elektrische) Sportgeräte. Wichtig ist, dass beim Einbau keine Kopf- und Halsfangstellen geschaffen werden. Die Anlage und alle beweglichen Teile müssen bei Nutzung jederzeit fest arretiert sein. Zudem ist ein ausreichender Fallschutz notwendig.
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