Turn- und Gymnastikgeräte

Turn- und Gymnastikgeräte

Im Produktsicherheitsgesetz sind Normen für allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen an Sportgeräten und Befestigungen festgelegt. Zusätzlich gibt es Vorschriften der Hersteller zur sicheren Nutzung. Jedes Gerät, welches von einer anerkannten Stelle auf Qualität und Sicherheit geprüft wurde, hat das Zertifizierungszeichen "GS" ( = Geprüfte Sicherheit) angebracht. 

Eine jährliche Sicherheitsinspektion durch einen Experten (z.B. Hessische Sportstätten) ist gesetzlich vorgeschrieben. Zudem sollten alle Geräte vor jedem Gebrauch auf Ihre Funktion und auf sichtbare Mängel geprüft werden.

Matten: Unterschiedliche Arten von Matten bieten unterschiedliche Verwendungsweisen. Die Wahl der richtigen Matte ist Grundvoraussetzung für eine sichere Sportausübung. Je nach Verwendungsart müssen Mattenarten mit passender Härte und passender Dämpfung ausgewählt werden. Hier sind Sprunghöhe, Landungsart, Bewegungsaufgabe, persönliche Voraussetzungen der Sporttreibenden uvm. wichtige Faktoren. Da Matten Sportgeräte mit einem hohen Verschleiß sind, ist hier die regelmäßige Prüfung besonders wichtig.

  • Bodenturnmatte: Als dünnste Matte (Dicke 3,5cm) bietet diese Matte für Akrobatik und Bodenturnen nur eine geringe Dämpfung. Hier ist besonders zu beachten, dass die Matte keine Knickstellen hat und rutschhemmend wirkt. Durch die Möglichkeit, die Matte aufzurollen, ist sie leicht lager- und transportierbar.
  • Turnmatte: Turnmatten werden aufgrund der vielseitigen Einsatzmöglichkeiten sehr häufig als Landematten, aber auch zur Absicherung von Geräten genutzt. Prinzipiell ist der Verwendung bei Fallhöhen bis 60cm zu empfehlen. Für alles darüber sind die Dämpfungseigenschaften nicht zu gering. Die Matten sollten keine Griffe oder Schlaufen haben (ältere Modelle mit Griffen dürfen noch genutzt werden) und bestenfalls über Klettecken oder Fugenverschlusskappen verfügen.  Die optimale Lagerung ist gestapelt auf einem Mattentransportwagen.
  • Niedersprungmatte: Durch die flächenelastische Oberfläche und den punktelastischen Schaumstoffkern können diese Matten bei höheren Fallhöhen genutzt werden, vor allem bei Fußlandevorgängen sollten diese Matten ausgelegt sein. Matten bis 15cm dienen bis zu einer Fallhöhe von 1,2m, bei 20cm sind bis zu 1,4m möglich. Hier liegt eine geringere körperliche Belastung vor als bei Turnmatten. Niedersprungmatten sollten nie als schiefe Ebene genutzt werden und müssen auch bei der Lagerung vor Knickschäden im Schaumstoffkern geschützt werden.
  • Weichbodenmatte: Weichbodenmatten haben eine hohe Dämpfungseigenschaft, was sich für Landungen mit dem ganzen Körper bzw. flächige Landungen eignet. Fußlandungen sollten hierauf vermieden werden, da es zu schweren Verletzungen durch das Einsinken kommen kann. Die Lagerung sollte hochkant und mit Gurten fixiert erfolgen.
  • Duo-Matten: Hier bietet jeden Mattenseite eine andere Mattenart, was eine platzsparende Lösung für kleine Hallen bietet. Folgende Kombinationen sind möglich: Weichbodenmatte & Niedersprungmatte oder Turnmatte & Niedersprungmatte
  • Judomatten: Bei der Ausübung von Kampfsportarten werden Judomatten untergelegt. Diese haben eine gute Dämpfungseigenschaft und trotzdem gleichzeitig genug Härte für einen festen Stand. Die Unterseite ist rutschhemmend. Häufig werden die Matten auch zur Auslage in Fallbereichen und Unterlage bei der Ausführung von Turn- und Gymnastikübungen genutzt.
  • Mattenkombinationen: Oftmals können nicht alle Mattenarten in ausreichender Zahl in Sporthallen gelagert werden. Folgende Kombinationen schaffen weitere Verwendungszwecke. Doch sind dabei weitere Sicherheitsvorkehrungen, wie das Verhindern von Lückenbildung oder Verrutschen der Matten notwendig.
  • Turnmatten auf Weichbodenmatten = Niedersprungmatte
  • Turnmatte auf leichter Turnmatte = Niedersprungmatte
  • Bodenturnmatte/Bodenläufer auf Weichbodenmatte = Große Landefläche

DIN EN 12503-1: Sportmatten - Teil 1: Turnmatten, sicherheitstechnische Anforderungen

Technische Zeichnung eines Turnbockes

Barren: Spannstufenbarren, Stufenbarren und Barren werden häufig (auch alternativ) genutzt. Hierbei müssen vor jeder Nutzung einige Punkte geprüft werden. Die Holme müssen splitterfrei sein, alle beweglichen Teile festgestellt und es dürfen keine Hebel oder Vorrichtungen in den Bewegungsraum des Nutzers hineinragen. Regelmäßig sind zusätzlich die Stahldrahtseile und Seilendverbindungen zu prüfen. Bei jeder Nutzung ist ein Fallschutz, der die kompletten Füße des Barrens, aber auch genügend umliegende Fläche abdeckt, auszulegen.

DIN EN 914: Turngeräte - Barren und kombinierte Stufenbarren - Anforderungen und Prüfverfahren einschließlich Sicherheit

DIN EN 915: Turngeräte - Stufenbarren - Anforderungen und Prüfverfahren einschließlich Sicherheit


Bock und Pferd: Bei diesen beiden Geräten, ist unbedingt auf eine mängelfreie  und feste Polsterung zu achten. Zur Befestigung verwendete Materialien dürfen nicht hervorstehen, die Griffe müssen ordentlich befestigt sein und Rollen sowie Höhenverstellbarkeit einwandfrei funktionieren. Die Hebel müssen bei der Nutzung festgestellt sein, was eine ungewollte Höhenänderung verhindert. Zudem müssen alle Hebel und Griffe außerhalb des Freiraums des Benutzers liegen.

DIN EN 12196: Turngeräte - Pferde und Böcke - Funktionelle und Sicherheitstechnische Anforderungen

Technische Zeichnung eines Stufenbarren

Reck: Ein gewissenhafter Aufbau ist hier essentiell, damit sich keine Reckstangen oder andere Teile während der Nutzung lösen.

  • Versenkreck: Dieses System ist leicht auf-und abzubauen, da die Recksäulen nur aus dem Boden herausgezogen werden müssen. Lediglich der Standort der Anlage muss bereits bei der Sporthallenplanung beachtet werden. Besonders wichtig ist, dass die Vorrichtung zur Höhenverstellung keine Mängel aufweist, die Anlage mit geringen Kraftaufwand aus dem Boden gezogen werden kann und dass sich während der Nutzung die Höhe nicht ungewollt verstellt.
  • Hülsen-Steckreck: Hier werden die Recksäulen in spezielle Bodenhülsen gesteckt. Der Aufbau und der Transport führen hier zu mehr Risiken, da die Säulen fest und sicher in den Bodenhülsen stehen und immer wieder zurück in den Lagerraum transportiert werden müssen.
  • Spannreck: Dieses Reck wird häufig im Wettkampfturnen genutzt. Die Standteller der Anlage müssen rutschfest und gummiummantelt sein, die Stahlseile müssen fest verankert sein und die Seilverbindungen dürfen keineswegs Mängel aufweisen.

DIN EN 12197: Turngeräte - Reck - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren


Ringe: Bei Nichtnutzung sind die Ringe hochgezogen an der Decke zu befestigen. Über eingebaute Seile an der Hallenwand ist die Höhe zu verstellen. Bei Nutzung muss die Anlage in alle Richtungen schwingen können, die Höhenverstellung muss fest arretiert sein und alle Teile, besonders die Griffe und Seile, müssen splitterfrei und unbeschädigt sein. Zudem ist auf eine ausreichende Auslage mit Fallschutz rund um die Ringe zu achten und genügend Abstand zu den Wänden oder weiteren Geräten zu wahren.

DIN EN 12655: Turngeräte - Ringeeinrichtungen - Funktionelle und sihcerheitstechniche Anforderungen

Technische Zeichnung eines Sprungkastens

Schwebebalken: Auch hier ist ein weitläufiger Fallschutz um den Schwebebalken herum vor Benutzung aufzubauen. Der Balken darf maximal 1,5m hoch sein und die Höhenverstellung muss während der Nutzung vor ungewollter Höhenverstellung geschützt sein. Die Polsterung und der Gleitschutz des Schwebebalkens müssen ebenfalls mängelfrei sein.

DIN EN 12432: Turngeräte - Schwebebalken - Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen


Kasten: Ein Sprungkasten muss immer aus zusammengehörigen und in richtiger Reihenfolge angeordneten Teilen bestehen, welche ineinander stabil sind und ausreichend Kippstabilität aufweisen. Die maximale Höhe eines Sprungkastens beträgt 1,1 Meter. Die Polsterung, die Transportrollen und das Holz müssen vor jeder Nutzung auf volle Funktionalität geprüft werden und dürfen keine Löcher, Splitter oder Risse aufweisen.

DIN EN 916: Turngeräte - Sprungkästen - Anforderungen und Prüfverfahren einschließlich Sicherheit


Turnbänke: Durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten haben Turnbänke einen hohen Verschleiß und es ist besonders wichtig vor jeder Nutzung die Schraubenverbindungen, den Gleitschutz, die Standsicherheit und die Oberfläche bezüglich möglicher Splitter zu prüfen.

DIN 7909: Turn- und Gymnastikgeräte - Turnbank - Maße, Anforderungen, Prüfung

Technische Zeichnung eines Barrens

Trampolin: Durch die beliebte Nutzung sind Trampoline gesondert zu sichern und auf einwandfreie Funktionalität zu überprüfen. Auch der Auf- und Abbau muss sicher durchgeführt und begleitet werden und das Trampolin ist bis zur Freigabe hochkant zu stellen. Mangelhafte Geräte müssen sofort aus dem Nutzungsbereich entfernt werden. Auf ausreichenden Fallschutz ist zu achten.

  • Minitrampolin: Bei einem Minitrampolin muss der Mittelpunkt des Sprungtuches immer gekennzeichnet sein. Zudem müssen alle beweglichen Teile richtig eingerastet, Schrauben festgezogen, der Gleitschutz und die Abdeckung intakt sein, sowie sich alle Federn und Gummizüge in einem guten Zustand befinden.
  • Tischtrampolin: Bei dieser größeren Trampolinfläche müssen die Sprungtücher über eine Mitten- und Außenmarkierung verfügen, die Abdeckung muss sich farblich abheben und ordnungsgemäß befestigt sein und der Gleitschutz darf nicht beschädigt sein.

DGUV Information 202-081: Trampoline in Kindertageseinrichtungen und Schulen

DIN EN 13219: Turngeräte - Trampoline - Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen


Sprungbrett: Je nach Sprungbrett sind die Wurfkraftwerte sehr unterschiedlich. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass ein für die Bewegungsaufgabe und Sporttreibenden passendes Sprungbrett gewählt wird. Zudem ist ein funktionsfähiger Gleitschutz und eine einwandfreie Polsterung zu überprüfen.


Multifunktionsanlagen: Hier werden verschiedenste Kletter- und Spielelemente zu einer Anlage zusammengefasst. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für andere herausfahrbare (und ggf. elektrische) Sportgeräte. Wichtig ist, dass beim Einbau keine Kopf- und Halsfangstellen geschaffen werden. Die Anlage und alle beweglichen Teile müssen bei Nutzung jederzeit fest arretiert sein. Zudem ist ein ausreichender Fallschutz notwendig.

Technische Zeichnung einer Turnbank
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