Sporthalle

Sporthalle

Der optimale Bau von Sportstätten und Sporthallen liegt der gewünschten Nutzung und den vorgesehenen Sportarten zu Grunde. Bei Mehrzweckhallen muss eine Abstimmung der verschiedenen Nutzergruppen erfolgen. Die wichtigsten Planungsgrundlagen hier im Überblick.


Sportboden: Ein wichtiger Aspekt für die Sicherheit im Sport ist ein Sportboden mit sportfunktionellen Eigenschaften. Er muss eben, geradflächig, nachgiebig und trittsicher sein. Es gibt verschiedene Ausführungen von Sportböden: flächenelastischer Sportboden, punktelastischer Sportboden, kombiniertelastischer Sportboden und mischelastischer Sportboden. Je nach Nutzungsanforderungen bieten sich verschiedene Sportböden für die jeweilige Sporthalle an. Bei einer Mehrzwecknutzung (z.B. Veranstaltungen) ist ein Schutzbelag für den Sportboden und die regelmäßige und gründliche Bodenpflege zum langen Erhalt des Bodens zu empfehlen.

Bodenhülsen müssen bereits bei der Planung einer Sporthalle beachtet und gesetzt werden. Hier ist vor allem die sichere Abdeckung der Bodenöffnungen durch feste, bündige Bodendeckel zu beachten.

Bodenlinierungen und -markierungen richten sich nach auf dem Spielfeld ausgeübte Sportarten. Hierfür gibt es Vorgaben der jeweiligen Sportfachverbände. Wichtig ist ein ausreichender Abstand zu den Wänden, anderen Spielfelder, Trennvorhängen oder Geräten.


Decken und Trenneinrichtungen: Trennvorhang: Trennvorhänge dienen der räumlichen Abtrennung in großen Sporthallen und Schallabsorption zwischen den einzelnen Räumen. Eine Schalldämmung von mindestens 18dB ist hier vorgeschrieben. Neben einigen baulichen Vorschriften ist vor allem eine sichere Steuerung ("Totmannschaltung") und Vorkehrung gegen unbefugte Benutzung (Schlüsselschalter) essenziell.


Elektromotorische Hebevorrichtungen: Einige festeingebaute Geräte können über elektromotorische Hebevorrichtungen auf- und abgefahren werden. Diese elektromotorischen Hebevorrichtungen müssen bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Neben der richtigen Anbringung und einer gesicherten Steuerung ("Totmannschaltung") müssen die Hebevorrichtungen regelmäßig von Experten (z.B. Hessische Sportstätten) geprüft werden. Zudem muss eine zusätzliche Absturzsicherung, das mögliche Herabstürzen der Sportgeräte verhindern. 


Ballfangnetze: Diese Netzte dienen zum Schutz von Laufwegen, Zuschauern bzw. Tribünen, damit keine Bälle oder anderen Sportgeräte in diese Bereiche gelangen. Die Netze müssen ausreichend lang sein, genügend gespannt und können von der Decke herabgelassen oder seitlich in die gegebenen Bereiche eingelassen werden.


Abhängungen: Für alle weiteren Deckenteile, gilt, dass diese die Nutzung nicht einschränken oder gefährden dürfen. Bälle dürfen nicht hängenbleiben und die Abhängungen müssen außerhalb der Reichweite von Sportlern und Sportlerinnen sein (z.B. bei der Nutzung von Gitterleitern).


Schallschutz und Raumakustik:  In Sporthallen herrscht häufig eine sehr hoher Lärmpegel, weswegen eine gute Raumakustik und geeignete Schallschutzmaßnahmen nötig sind. Zur Schalldämmung in Mehrzweckhallen können Trennvorhänge genutzt werden. Jedoch müssen dazu die Schallnebenwege z.B. über Tribünen oder Durchgänge so gering wie möglich gehalten werden. Eine gute Raumakustik verstärkt die Sprachverständlichkeit in Sporthallen. Hierzu ist die Nachhallzeit ein entscheidender Faktor. Um diese möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich genügend schallabsobierende Materialien einzubauen.


Wände und Prallschutz:  Um Verletzungen vorzubeugen gibt es einige Vorschriften an die Wände in Sporthallen. Es dürfen keine abstehenden Teile wie Türgriffe oder Steckdosen an den Wänden sein. Diese müssen ebenflächig eingelassen werden. Die Wände sollen bis zu einer Höhe von 2 Metern splitterfrei, ebenflächig und geschlossen sein. Ist dies durch die Anbringung von Sprossenwänden, Gitterleitern usw. nicht gegeben, sind diese Sportgeräte mittels Prallschutz (nachgiebiges Material) abzudecken oder durch Wandeinschub zu schließen. Öffnungen und Fugen sind nur bis 8mm erlaubt und Bälle aller Art sollten nicht darin steckenbleiben.

Verglasungen:  Türen, Fenster, Spiegel und weitere Verglasungen müssen bis zu einer Höhe von 2 Metern ebenflächig in Sporthallen eingebaut werden. Zudem müssen die Materialien bruchsicher und ballwurfsicher sein.


Sicherheitsabstände:  Zur sicheren Sportausübung sind bestimmte Sicherheitsabstände einzuhalten. Zwischen den Sportgeräten selbst, aber auch zur Wand und Einbauten sind vorgeschriebene Mindestabstände einzuhalten. Vor allem die Frei- und Fallräume sind zu beachten. Die Vorschriften findet man in den Normen zu den jeweiligen Turngeräten.


Natürliche und künstliche Beleuchtung:  Es ist wichtig eine ausreichende Beleuchtung mit natürlichem Licht durch Fenster und Dachoberlichter (aus gut lichtstreuenden Materialien) zu gewährleisten. Dieses Licht muss durch künstliche Beleuchtung ergänzt werden. Hier ist eine ausreichende und gleichmäßige, blendungsfreie Beleuchtungsstärke notwendig. Die genauen Anforderungen geben die jeweiligen Sportfachverbände vor. Es ist wichtig, das Bälle nicht in den Lichtquellen hängen bleiben und diese bruch- sowie ballwurfsicher sind.


Raumtemperatur und -luft:

Auch die Raumtemperatur muss sportartspezifisch anpassbar sein, weswegen einfach einfache und schnelle Regelung der Temperatur nötig ist. Dies gilt für das Heizen der Halle, aber auch für eine ausreichende und regelmäßige Lüftung bzw. Kühlung. Da in Sporthallen oftmals eine hohe Luftfeuchtigkeit herrscht, muss regelmäßig und auch während der Nutzung der Sporthalle gelüftet werden. Hier ist es besonders wichtig, dass ein regelmäßiger Austausch der Luft, ohne die Entstehung von Zugluft, gegeben ist.


Weiterführende Links:

DGUV Information 202-044: Sportstätten und Sportgeräte - Hinweise zur Sicherheit und Prüfung

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Lauter Sport in leisen Hallen, Fraunhofer Institut

DIN 18041: Hörsamkeit in Räumen - Anofrderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung

DIN 18032: Sporthallen - Halle für Turnen, Spielen und Mehrzwecknutzung (alle Teile)

DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

DIN EN 14492-2: Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke Teil 2

DGUV Regel 102-601: Branche Schule

DGUV Vorschrift 81: Schulen

DIN 58125: Schulbau - Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen

ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände

DIN 18008-4: Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen

ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung

DIN 5034-1: Tageslicht in Innenräumen - Teil 1: Begriffe und Mindestanforderungen

DIN 67526-3: Sportstättenbeleuchtung - Teil 3: Beleuchtung mit Tageslicht

DIN EN 410: Glas im Bauwesen - Bestimmung der lichttechnischen und strahlungsphysikalischen Kenngrößen von Verglasungen

DIN EN 12193: Licht und Beleuchtung - Sportstättenbeleuchtung

DIN EN 12464-1: Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten

ASR A3.5 Raumtemperatur

ASR A3.6 Lüftung: Technische Regel für Arbeitsstätten

VDI 6022: Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlangen und Geräte

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