Tribüne und Galerie: Häufig sind Sporthallen mit Galerien, festeingebauten oder einziehbaren Tribünen ausgestattet. Ein gesonderter Zugang ist hier empfehlenswert, um Zuschauer von den Sportflächen fernzuhalten. Dieser Zugang muss ebenfalls barrierefrei sein und Umwehrungen müssen die Tribüne/Galerie umschließen. Das gilt auch für mögliche Seitenränder. Zugänge zu Tribünen/Galerien dürfen nur im ausgefahrenen bzw. nutzbaren Zustand geöffnet sein. Niemand darf unter die Tribüne gelangen und die Sicherheitsabstände zum Spielfeld müssen jederzeit eingehalten werden. Fahrbare Tribünen können per Hand oder elektrisch ("Totmannschaltung") bedient werden. Hier sind die gleichen Sicherheitsvorkehrungen wie bei fahrbaren Sportgeräten zu beachten.
Veranstaltungsstätte und Bühne: Werden Sporthallen auch für Veranstaltungen genutzt, ist es wichtig die im jeweiligen Bundesland geltenden Vorgaben zu Versammlungsstätten zu beachten. Im Bezug auf die Sporthalle ist es vor allem wichtig, dass die Anforderungen zu Wänden und Prallschutz, Türen, Beleuchtung und Sicherheitsabständen gewahrt werden. Hierzu gibt es mobile Lösungen wie Steckwände oder Abhängungen. Bei der Planung muss hier auf zusätzlichen Lagerraum für Tische, Stühle usw. geachtet werden.
Erste-Hilfe-Raum: In jeder Sporthalle muss es einen explizit mit dem Rettungszeichen "Erste Hilfe" markierten Raum geben, in welchem Verletzte behandelt werden können. Dieser muss für den Rettungsdienst einfach zu erreichen sein. Genug Platz und eine breite Tür sind zur uneingeschränkten Behandlung wichtig. Weiter muss ein Waschbecken und eine Möglichkeit zur Absetzen eines Notrufs (Telefon) vorhanden sein. Die Ausstattung sollte folgendes enthalten: Liege/Krankentrage, Verbandkasten, Plakat mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Notruftelefonnummern auf einen Blick, Kühlung für Kältepads oder Eis.
Lehrraum und Regie: Der Regieraum zur Steuerung von Geräten und Licht ist unbedingt mit einem Fenster zur kompletten Hallenübersicht auszustatten. Dieses Fenster muss bruch- und ballwurfsicher sein und der Raum sollte vor unbefugtem Betreten bzw. unbefugter Benutzung geschützt werden. In diesem Raum oder in nebenliegenden Räumen müssen zudem Räume für Lehrer/Schiedsrichter/Übungsleiter vorhanden sein. Hier ist die Ausrüstung mit einem Schreibplatz, einem Schrank für Lehrmittel und einem Schrank für Kleidung vorgegeben. Bestenfalls enthalten die Räume auch eine Dusche, ein Waschbecken und ein WC. Bei Ausrüstung mit einem Fenster, sollten auch Vorhänge/Jalousien vorhanden sein.
Umkleideraum: Je nach Nutzung der Halle, werden unterschiedlich viele Umkleiden benötigt. Hier sind getrennte Räume mit eigenem Sanitärraum notwendig. Wichtig ist ein rutschfester Fußboden, genügend Sitzfläche, eine ausreichende Beleuchtung, Hänge- und Ablagemöglichkeiten und eine ausreichende Verkehrsfläche. Zudem muss regelmäßig gelüftet werden und Fenster benötigen einen Sichtschutz. Sollten die Umkleiden nicht barrierefrei gestaltet werden, sind barrierefreie Einzelumkleiden einzurichten.
Sanitärraum: Getrennte Sanitärräume (Dusche/WC) sind direkt an die Umkleiden anzugrenzen. Hierbei ist auf eine ausreichende Belüftung und passende Raumtemperatur zu achten. Die Fußböden müssen rutschfest sein und Spiegel sollten fest angebracht und bruchfest sein. Außerdem ist auf ausreichend Platz in den Duschen und vor den Waschbecken zu achten. Kanten sind abzurunden oder mit gerundeten Schienen zu verkleiden.
Weitere Sporträume: Normen und Vorgaben der Sportfachverbände geben die Anforderungen für weitere Funktionsräume vor. Beispielsweise Geräteturnräume, Fitnessräume, Räume für Kampfsport und Fechten oder Mehrzweckräume. Zu beachten sind immer die Sicherheitsabstände und Verkehrswege, sowie die spezifischen Vorgaben für den Ausbau, die Ausstattung und die Hallenböden.
Weiterführende Links:
DIN EN 13200-3: Zuschaueranlagen - Teil 3: Abschrankungen - Anforderungen
DIN EN 13200-5 Zuschaueranlagen - Teil 5: Ausfahrbare Tribünen
DGUV Regel 102-601: Branche Schule
DGUV Regel 115-002: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
DGUV Information 215-310: Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktion
DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
DGUV Information 202-059: Erste Hilfe in Schulen
ASR 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtung zur Ersten Hilfe
DGUV Information 207-006: Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche
ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
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