Klettereinrichtungen

Klettereinrichtungen

In den meisten Sporthallen sind verschiedenste Klettereinrichtungen zu finden. Hierzu zählen ebenfalls die Reckeinrichtungen und Multifunktionsanlagen, welche hier bereits beschrieben wurden.


Gitterleitern: Bei Nicht-Nutzung müssen Gitterleitern an der Wand befestigt sein. Teilweise können diese für einen optimalen Prallschutz auch hochgefahren werden. Dann ist eine Absturzsicherung notwendig. Bei Nutzung können Gitterleiten an der Wand oder bis zu 1 Meter von der Wand entfernt genutzt werden. In jedem Fall sind eine feste Arretierung am Boden und mängelfreie Sprossen und Wangen Voraussetzung zur  Nutzung.


Klettertaue: Bei Klettertauen ist zunächst mal auf die einwandfreie Funktion der Halterung bzw. der Laufschiene zu achten. Die Taue müssen fest fixiert sein und dürfen keineswegs aus der Laufschiene ausgehängt werden können. Die Taue selbst dürfen keine dauerhaften Knoten aufweisen, nicht aufgedreht oder beschädigt sein. Gleiches gilt für die Ledermanschetten am Ende der Taue. Die Taue müssen untereinander mindestens 1 m Abstand haben, 1 m zur Wand, 4,5 m in beide Schwingrichtungen und 40cm Abstand zum Boden. Eine Markierung bei 5,5 m zur Anzeige der maximalen Kletterhöhe ist ebenfalls notwendig. Bei Nicht-Nutzung müssen die Taue an einer Wandhalterung oder in einem Wandkasten befestigt werden.


Kletterstangen: Zur Sicherung Nutzung müssen Kletterstangen immer - egal ob bei Nutzung oder Nicht-Nutzung - fest in der Konstruktion eingerastet und arretiert sein. Die Bewegung der Stangen muss relativ leicht funktionieren und der Abstand zur Wand bei Nutzung muss mindestens 1 m betragen. Der Abstand zwischen den Kletterstangen selbst solle mindestens 50cm sein. Auch hier muss genügend Fallschutz vorhanden sein und es dürfen keine Beschädigungen an den Stangen oder der Konstruktion vorliegen.


Kletterwände: Bei Boulder- und Kletterwänden sind insbesondere die Anforderungen an den Prallschutz (bis mindestens 2 m über dem Boden) und auf eine ausreichend große und gepolsterte Fallfläche zu achten. Zusätzliche Anforderungen an die Wände und Ausrüstung muss der Hersteller in einem gesonderten Handbuch festhalten. Generell müssen die Griffe, die Kletterelemente, die Wandoberfläche, die Ausrüstung, die Befestigungen und alle Schlingen und Seile regelmäßig von einem Experten und vor jeder Nutzung geprüft werden. Für die verschiedenen Arten von Kletterwänden z.B. Boulderwände oder Topropewände (Vorstiegswand) gelten weiter unterschiedliche Voraussetzungen für eine sichere Sportausübung. Sie können innen aber auch außen an einer Sporthalle gebaut werden.


Sprossenwände: Sprossenwände können fest, schwenkbar oder hochziehbar in Sporthallen montiert sein. Je nach Art müssen die Sicherheitsvorschriften für hochziehbare (elektrische) Sportgeräte eingehalten werden. Generell müssen die Anlagen durch Arretierungen an der Wand und Bodenriegel einen festen Stand aufweisen. Die Sprossen und Wangen müssten fest sitzen und dürfen nicht beschädigt sein. Die Befestigung an der Wand darf keine Kopf- und Halsfangstellen bilden und der Fallraum muss mindestens 2m betragen und genügend Fallschutz sowie Prallschutz bei Nicht-Nutzung muss vorhanden sein.



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