Der Eingangsbereich einer Sportstätte sollte gut affindbar sein und eine praktische Ausrichtung an der Nutzergruppe der Anlage haben. Der Beschilderung zur und in der Sporthallte sollte intuitiv folgbar sein und der Zugang für jeden Menschen möglich sein (barrierefreiheit). Auch eine ausreichende Ausstattung mit Flucht- und Rettungswegen ist vorgeschrieben.
Je nach den Nutzungsanforderungen sind weitere Aspekte wie ausreichend Toiletten, Nutzungsräume (z.B. Schiedsrichterkabinen oder Erste-Hilfe-Raum), ein geräumiger Eingangsbereiche und Aufbewahrungsmöglichkeiten entscheidend für einen sicheren Betrieb. Hier gibt es Unterschiede zwischen reinen Schulsporthallen oder Hallen, in denen neben Sport auch Veranstaltungen durchgeführt werden. Es greifen landesspezifische bauliche Anforderungen des Bauordnungsrechts.
Eine Überdachung des Eingangsbereiches und Sauberlaufbereiche sind nicht nur praktisch, sondern essentiell um Schmutz und Wasser aus der Sportanlage fernzuhalten.
Treppen:
Idealerweise werden Treppen im Eingangsbereich zum Erhalt der Barrierefreiheit vermieden. Ist das nicht möglich, müssen gleichermaßen Rampen oder Aufzüge zum Zugang zur Halle gebaut werden. Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben definieren die baulichen Grundlagen und sicherheitstechnischen Anforderungen für Treppenzugänge zu Sporthallen. Besonders zu beachten ist eine ausreichende Beleuchtung, sowie eine gewisse Rutschfestigkeit der Stufen, um Unfälle zu vermeiden.
Rampen/Aufzüge:
Damit eine Sporthalle möglichst selbständig betreten werden kann, sind Rampen und Aufzüge im Eingangsbereich enorm wichtig. Auch hier sind beim Bau einige Vorgaben wie Laufbreite, Neigung, Rutschgefahr, Handläufe und Bewegungsflächen zu beachten.
Handläufe:
An jeder Treppe oder Rampe muss ein seitlich angebrachter Handlauf zur sicheren Nutzung angebracht sein. Dieser bietet einen sicheren Halt auf dem jeweiligen Objekt. Handläufe sollten auf 85cm Höhe mit einem Durchmesser von 30-45mm und einem Abstand von mindestens 5cm zur Wand geplant werden. Ein runder oder ovaler Querschnitt dient einer guten Greifbarkeit. Freie Enden sind zu vermeiden, damit niemand an den Handläufen hängenbleibt.
Geländer und Umwehrungen:
Erhöhte Flächen in Sporthallen müssen durch Geländer und Umwehrungen abgesichert werden. Die Abgrenzung darf nicht zum Klettern, Rutschen oder Aufsitzen genutzt werden, sondern soll die Absturzgefahr verringern. Auch hier gibt es Landesregelungen zur genauen Ausführung, doch sollten Geländer mindestens 1m hoch sein, keine Öffnungen haben, die breiter als 12cm sind oder scharfkantige Bohrungen/Schlitze aufweisen, welche kleiner als 8mm sind. Zudem muss eine bestimmte Last ausgehalten werden. Jedoch ist die Nutzergruppe entscheidend für die genauen Ausführungen. Wenn möglich sollten Geländer und Umwehrungen eine Einsehbarkeit der Sport- und Spielflächen nicht behindern.
Weiterführende Links:
DGUV Regel 102-601: Branche Schule
DGUV 81 Unfallverhütungsvorschrift Schulen
Portal Barrierefreiheit: Verkehrs- und Bewegungsflächen
DGUV Information 208-205: Treppen
ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
Portal Barrierefreiheit: Treppen
Portal Barrierefreiheit: Rampe
DGUV Information 208-022: Türen und Tore
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge
DGUV Information 208-014: Glastüren, Glaswände
ASR A1.6 Fenster, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände
DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
DIN 58125: Schulbau - Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen
DIN 77400: Reinigungsdienstleistungen - Schulgebäude - Anforderungen an die Reinigung
DIN 18032: Sporthallen - Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung (Teil 1-4)
DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Türen:
Die Anforderung der Türen richten sich nach den Nutzungsmöglichkeiten der Sporthalle. Die Türen müssen ausreichend groß und leichtgängig oder automatisch sein. Häufig sind die Haupteingangstüren gleichzeitig Notausgänge. Bedeutet die Türen müssen breit genug sein, dass im Bedarfsfall die Höchstzahl an Personen in der Sporthalle die Türen nutzen können. Die Türen müssen in Fluchtrichtung aufgehen und sich einfach in voller Breite öffnen lassen. Die Barrierefreiheit ist auch bei Türen zu wahren. Hervorstehende Teile sind zu vermeiden, damit keine Verletzungen durch bspw. Türgriffe entstehen.
Verglasungen:
Verglasungen wirken häufig einladend und können Eingangsbereiche optisch größer wirken lassen. Große Glasflächen müssen deutlich erkennbar sein und durch Sicherheitsmarkierungen oder farbliche Unterschiede gekennzeichnet werden. Besonders wichtig bei Verglasungen ist der Verwendung von bruchsicheren Werkstoffen, um Verletzungen durch scharfkantige Scherben oder Splitter zu verhindern.
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