Für die Verletzungsprävention von Sportlern und Sportlerinnen und für die Sicherheit im Sport ist vor allem die Sicherheit der Sportstätten und Sportanlagen entscheidend. Festeingebaute als auch bewegliche Sportgeräte, Außensportanlagen, Sporthalle und vieles mehr müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, um die Sicherheit im Sport zu gewährleisten. Eine jährliche Inspektion durch ein qualifiziertes Fachunternehmen (z.B. Hessische Sportstätten) ist nicht nur verbindlich vorgeschrieben, sondern auch essentiell für die sichere Nutzung der Anlagen durch die Sportler und Sportlerinnen. Mögliche Mängel an Sportgeräte, am Sportboden, auf Spielplätzen oder Freiflächen können erkannt und behoben werden, sodass eine sichere und gefahrlose Umgebung für den Sport geschaffen und die Betreiberhaftung minimiert wird. Neben öffentlichen Anlagen betrifft das auch Schulen, Kindergärten und private Sporteinrichtungen.
Unser Ziel ist es, Sie beim Aufbau und Erhalt von qualitativ hochwertigen Sportstätten und Sportanlagen zu unterstützen und durch fachkundige Inspektion und Prüfung, sowie nachhaltiger Reparatur sichere Orte für Ihre Sportler und Sportlerinnen zu schaffen!
Prüfung | Platzwart/Hausmeister | Übungsleiter/Lehrer | Fachunternehmen z.B. Hessische Sportstätten |
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Sichtprüfung: Prüfung auf außerlich erkennbare Mängel durch Inaugenscheinnahme | wöchentlich | vor jeder Benutzung | jährlich |
Funktionsprüfung: Prüfung auf sichere Funktionsfähigkeit, z.B. Standsicherheit durch Rütteln, Drücken | monatlich | vor jeder Benutzung | jährlich |
Sachkundigenprüfung: Umfassende detaillierte Prüfung | - | - | mind. alle 2 Jahre |
Sicherheit im Sport: Die Hessischen Sportstätten bieten Ihnen umfassenden Service von der Inspektion, Wartung, Reparatur, Reinigung und Instandhaltung von Sportgeräten, Geräteraumtoren, Trennvorhängen, Außensportanlagen, Spielplätzen und Freiflächen bis hin zur Neuanschaffung von Sportgeräten. Sportstättensicherheit!
Nach dem BGB und den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sind alle öffentlichen oder vereinseigenen Sportanlagen, Sport- und Spielgeräte "vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen. Regelmäßige Prüfungen müssen mindestens jährlich erfolgen." (vgl. GUV - VA1) - Sicherheit im Sport!
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